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Aus der Praxis

Was ist Ihr Unternehmen bei der Scheidung wert?

Gutachten bei Scheidung – gerichtsfest, neutral, nachvollziehbar.

Ihr Ex-Partner fordert die Hälfte der Firmenbeteiligung.

Trennung ist schon kompliziert genug. Wenn eine GmbH-Beteiligung oder ein Einzelunternehmen dazukommt, wird der Unternehmenswert schnell zur Kampfzone.

Die entscheidende Frage: Was ist die Beteiligung wirklich wert – und was zählt als Einkommen?

Was zählt wirklich als Einkommen?

Der Gewinn laut Steuererklärung ist selten die ganze Wahrheit. Ein Unterhaltsgutachten ermittelt die tatsächlichen Einkünfte aus dem Unternehmen:

  • Geschäftsführerbezüge – inklusive Sachbezüge und Nebenleistungen
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen – privat genutzte Firmenleistungen
  • Thesaurierte Gewinne – was im Unternehmen bleibt, aber verfügbar wäre

Eine Bewertung, die das Gericht anerkennt.

Für das Gerichtsverfahren bewerten wir nach dem Ertragswertverfahren gemäß KFS/BW 1 – dem österreichischen Bewertungsstandard:

  • Gerichtlich und steuerlich anerkannt – von Gerichten, Banken und Finanzämtern
  • Zukunftsbezogen – die künftige Ertragskraft zählt, nicht alte Bilanzen
  • Nachvollziehbar begründet – kein Fachchinesisch, sondern verständliche Argumentation

Zwei Punkte, die oft übersehen werden.

Pensionsansprüche

Ansprüche aus Firmenbeteiligungen – etwa Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – müssen eigens bewertet werden.

Aufteilung nach §§ 81 ff EheG

Eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse werden aufgeteilt – das Unternehmen selbst grundsätzlich nicht. Die Abgrenzung entscheidet.

Realistische Einschätzungen statt geschönter Zahlen – belastbare Fakten für Ihr Verfahren.

Aus unseren Mandaten: 50%-GmbH-Beteiligung im Scheidungsverfahren

Bewertung einer 50%-Beteiligung für das Bezirksgericht. Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage aus Geschäftsführerbezügen und verdeckten Gewinnausschüttungen.

Vom Gericht vollumfänglich anerkannt.
Anonymisiertes Beispiel – Diskretion hat für uns höchste Priorität.

Schildern Sie uns Ihre Situation.

Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können – im kostenlosen Erstgespräch.

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Orth & Rumpl · Mag. René Orth · Dr. Josef Rumpl · Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
Allgemeine Information – ersetzt keine individuelle Beratung.