Gutachten bei Scheidung – gerichtsfest, neutral, nachvollziehbar.
Ihr Ex-Partner fordert die Hälfte der Firmenbeteiligung.
Trennung ist schon kompliziert genug. Wenn eine GmbH-Beteiligung oder ein Einzelunternehmen dazukommt, wird der Unternehmenswert schnell zur Kampfzone.
Die entscheidende Frage: Was ist die Beteiligung wirklich wert – und was zählt als Einkommen?
Was zählt wirklich als Einkommen?
Der Gewinn laut Steuererklärung ist selten die ganze Wahrheit. Ein Unterhaltsgutachten ermittelt die tatsächlichen Einkünfte aus dem Unternehmen:
- Geschäftsführerbezüge – inklusive Sachbezüge und Nebenleistungen
- Verdeckte Gewinnausschüttungen – privat genutzte Firmenleistungen
- Thesaurierte Gewinne – was im Unternehmen bleibt, aber verfügbar wäre
Eine Bewertung, die das Gericht anerkennt.
Für das Gerichtsverfahren bewerten wir nach dem Ertragswertverfahren gemäß KFS/BW 1 – dem österreichischen Bewertungsstandard:
- Gerichtlich und steuerlich anerkannt – von Gerichten, Banken und Finanzämtern
- Zukunftsbezogen – die künftige Ertragskraft zählt, nicht alte Bilanzen
- Nachvollziehbar begründet – kein Fachchinesisch, sondern verständliche Argumentation
Zwei Punkte, die oft übersehen werden.
Pensionsansprüche
Ansprüche aus Firmenbeteiligungen – etwa Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – müssen eigens bewertet werden.
Aufteilung nach §§ 81 ff EheG
Eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse werden aufgeteilt – das Unternehmen selbst grundsätzlich nicht. Die Abgrenzung entscheidet.
Realistische Einschätzungen statt geschönter Zahlen – belastbare Fakten für Ihr Verfahren.
Aus unseren Mandaten: 50%-GmbH-Beteiligung im Scheidungsverfahren
Bewertung einer 50%-Beteiligung für das Bezirksgericht. Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage aus Geschäftsführerbezügen und verdeckten Gewinnausschüttungen.
Vom Gericht vollumfänglich anerkannt.
Anonymisiertes Beispiel – Diskretion hat für uns höchste Priorität.
Schildern Sie uns Ihre Situation.
Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können – im kostenlosen Erstgespräch.