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Unterhaltsbemessung

Was verdient der GmbH-Geschäftsführer wirklich?

Warum der Einkommensteuerbescheid für den Unterhalt oft nicht reicht.

Der Steuerbescheid zeigt nur einen Teil.

Wer seine GmbH beherrscht, bestimmt Geschäftsführerbezug, Ausschüttungen und deren Zeitpunkt weitgehend selbst.

Gewinnausschüttungen sind endbesteuert – im Einkommensteuerbescheid scheinen sie gar nicht auf.

Welche Mittel fließen tatsächlich zu – und welche könnten zufließen?

Im Gutachten: Ausschüttungen lassen sich über Gesellschafterbeschlüsse und den Bilanzgewinn belegen.

Was zum Einkommen zählt.

Maßgeblich sind alle tatsächlich erzielten Einkünfte in Geld oder geldwerten Leistungen:

  • Geschäftsführerbezug: bei Beherrschung mit Fremdvergleich auf Angemessenheit prüfen
  • Sachbezüge: etwa das Firmenauto; beim E-Auto ist der steuerliche Wert null
  • Gewinnausschüttungen: netto nach 27,5 % KESt, belegt durch Gesellschafterbeschlüsse

Beteiligung über 25 %: Der Geschäftsführerbezug zählt dann steuerlich als selbständige Einkünfte – mit eigenen Korrekturen.

Thesaurierte Gewinne sind kein Tabu.

Nach dem Anspannungsgrundsatz dürfen mögliche Gewinnentnahmen nicht zulasten der Unterhaltsberechtigten unterbleiben.

  • Rücklagen brauchen Gründe: belegt durch eine realistische Ex-ante-Prognose
  • Beweislast: der Unterhaltspflichtige muss die vorhersehbare negative Entwicklung belegen
  • Nur das Vertretbare: zugerechnet wird, was angemessen hätte entnommen werden können

Ausschüttungspotenzial: Working Capital abzüglich Risikoreserven und Projektbedarf – begrenzt durch den Bilanzgewinn.

Zwei Punkte, die oft übersehen werden.

Gesellschafter-Verrechnungskonto

Laufende „Quasi-Entnahmen“ ohne Rückzahlung können unterhaltsrechtlich Einkommen sein.

Drei Jahre statt eines

Bei Selbständigen zählen die letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre – für die Zukunft der Trend.

Entscheidend ist, was tatsächlich zufließt – oder vertretbar zufließen könnte.

Vom Steuerbescheid zur Bemessungsgrundlage

Fiktives Rechenbeispiel. Alleingesellschafter-Geschäftsführer, Werte netto in Euro pro Monat:

  • Geschäftsführerbezug laut Bescheid: 3.500
  • + Privatnutzung Firmenauto: 300
  • + Gewinnausschüttung nach KESt: 1.200
  • + Quasi-Entnahmen Verrechnungskonto: 800
  • Bemessungsgrundlage: 5.800

Rund zwei Drittel mehr als laut Steuerbescheid.
Frei gewählte Zahlen, kein Mandat. Ob eine Position zuzurechnen ist, hängt vom Einzelfall ab.

Einkommen nachvollziehbar ermitteln lassen.

Wir ermitteln die Unterhaltsbemessungsgrundlage – als Gerichts- oder Privatgutachten. Sprechen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch an.

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Orth & Rumpl · Mag. René Orth · Dr. Josef Rumpl · Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
Allgemeine Information – ersetzt keine individuelle Beratung.