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KFS/BW 1 neu

Welcher Unternehmenswert ist eigentlich gemeint?

Vier Wertmaßstäbe – und warum die Wahl das Ergebnis verändert.

Derselbe Anteil. Zwei verschiedene Werte.

Das neue Fachgutachten KFS/BW 1 unterscheidet vier Wertmaßstäbe. Es gilt für Aufträge, die nach dem 30. Juni 2026 angenommen werden (Rz 1).

Die erste Frage lautet daher nicht „Was ist es wert?“ – sondern: Welcher Wert ist gemeint?

  • Objektivierter Unternehmenswert
  • Marktwert
  • Typisierter subjektiver Unternehmenswert
  • Schiedswert

Objektivierter Wert: ohne Abschläge.

Er gilt, wenn Interessen gegensätzlich sind und Gleichbehandlung gefordert ist (Rz 17).

  • Finanzielle Kontrolle unterstellt – unabhängig von der Beteiligungshöhe (Rz 17)
  • Quotaler Wert – Minderheitsabschläge und Mehrheitszuschläge sind unzulässig (Rz 137)
  • Kein Fungibilitätsabschlag – dauerhaftes Halten wird unterstellt (Rz 136)

Methode: Ertragswert- oder DCF-Verfahren, plausibilisiert insbesondere über den Marktansatz (Rz 50).

Marktwert: der realistische Preis.

Neu im Fachgutachten: der erwartete Preis zwischen unabhängigen Parteien am Stichtag (Rz 19).

  • Reale Marktbedingungen – auch der Einfluss auf die Unternehmenspolitik zählt (Rz 21)
  • Zu- und Abschläge – marktüblich, inklusive Fungibilitätsrisiko (Rz 147, 149)
  • Marktpreise zuerst – sonst Ertragswert/DCF und Multiplikatoren parallel (Rz 51)

Konzept: Ein Tauschwert: Unterstellt wird die Veräußerung am Bewertungsstichtag (Rz 21, 139).

Oft übersehen: Der Anlass entscheidet.

Zuordnung nach KFS/BW 1 E 9

Abfindung (§ 2 GesAusG, § 137 UGB): objektivierter Wert. Pflichtteil (§§ 778 ff ABGB): Marktwert.

Verträge prüfen

Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag können eigene Vorgaben zur Bewertung machen.

Der Wertmaßstab gehört in den Auftrag – vor die erste Berechnung (Rz 190).

Ein 20-%-Anteil, zwei Ergebnisse

Fiktives Rechenbeispiel

Wert des Eigenkapitals: 10,0 Mio. Euro. Quotaler Anteil: 2,0 Mio. Euro.

Objektivierter Wert

quotal, ohne Abschläge

2,00 Mio.

Marktwert

angenommen −10 % Minderheit, −35 % Fungibilität

1,17 Mio.

Über 40 % Unterschied – allein durch den Maßstab

Frei gewählte Zahlen zur Veranschaulichung, kein Mandat. Abschläge multiplikativ: 2,0 × 0,90 × 0,65.

Erst den Maßstab klären, dann bewerten.

Welcher Wertmaßstab passt zu Ihrem Anlass? Wir besprechen es mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.

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Orth & Rumpl · Mag. René Orth · Dr. Josef Rumpl · Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
Allgemeine Information – ersetzt keine individuelle Beratung.